BGH Urteil für Bausparer

Inhaber von 24 Millionen deutschen Bausparverträgen können darauf hoffen, zu Unrecht geleistete Zahlungen zurückzuerhalten. In einem Musterverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat der Bundesgerichtshof (BGH) Kontogebühren in der Sparphase von Bausparverträgen für ungültig erklärt. Künftig werden Bauherren von den Gebühren befreit und können ihre Einzahlungen zurückerhalten. Justify, ein Rechtsdienstleister aus Hamburg, der bereits tausenden Bankkunden geholfen hat, zu viel gezahlte Bankgebühren zurückzuerhalten, fordert alle betroffenen Bausparkassen auf, die zu Unrecht erhobenen Gebühren von sich aus an ihre Kunden zu erstatten. “Nach anderen Urteilen des Bundesgerichtshofs verweigerten die Banken meistens eine Rückerstattung an ihre Kunden. Leider mauern die Banken oft und zahlen erst, wenn Anwälte oder Rechtsdienstleister tätig werden”, so die Stellungnahme von Justify.

Viel Geld ist im Spiel

Das Bausparen bei der Immobilienfinanzierung gliedert sich in eine Sparphase, in der Bausparer einen Teil des vereinbarten Bausparens in monatlichen Raten zahlen, und eine Darlehensphase, in der sie das gesamte Bausparen erhalten und das Darlehen zurückzahlen.

Der BGH hatte bereits 2017 entschieden, dass jährliche Kontogebühren während der Darlehensphase erstattet werden. Die BHW Bausparbedingungen sehen vor, dass in diesem Zeitraum „pro Bausparvertrag“ ein Jahresbeitrag von 12 Euro gezahlt wird. Branchenangaben zufolge sind ähnliche Gebühren üblich, die zwischen 9 und 24 Euro pro Jahr liegen. Sie werden auch als Kontogebühren oder Serviceentgelte bezeichnet.

Da Einleger typischerweise 40-50% der Gesamtsumme einzahlen, dauert die Ansparphase lange. Das würde Bausparern Hunderte von Euro sparen, wenn in diesem Zeitraum keine Gebühren erhoben würden. Hat der Sparer die Gebühren bereits bezahlt, kann er diese zurückfordern.

Jeder Bausparer ist betroffen

Der BGH erklärte zunächst nur eine Bestimmung einer bestimmten Bausparkasse für nichtig. Urteile aus Karlsruhe haben jedoch immer Signalwirkung. vzbv-Vorstandsmitglied Ramona Pop fordert Bausparkassen auf, selbst auf Kunden zuzugehen. Fast 24 Millionen Verträge könnten betroffen sein, so die Verbraucherzentrale. Das ist die Zahl der Bausparverträge von bundesweit 18 Bausparkassen bis Ende 2021. Das bedeutet, dass jeder zweite Haushalt mindestens einen Bausparvertrag hat.

Auch der Verein Bürgerbewegung Finanzwende forderte: „Wir hoffen, dass alle betroffenen Bausparkassen aktiv auf ihre Kunden zugehen und die zu Unrecht erhobenen Gebühren zurückzahlen.“ Die BHW Bausparkasse gibt bekannt, dass ab sofort alle Tarife während der Sparphase gebührenfrei sind. „Wir werden im Einzelfall prüfen, ob Kunden Anspruch auf eine Rückerstattung haben.“

Gebühren können zurückgefordert werden!

Kunden müssen in der Spar- oder Darlehensphase künftig keine Kontogebühren zahlen. Die Stiftung Warentest rät Bausparern außerdem, bei ihrer Bausparkasse eine Erstattung bereits abgezogener Gebühren schriftlich zu beantragen. Gelingt dies nicht, sollten sich Kunden an den zuständigen Ombudsmann wenden, um die Verjährung zu stoppen. Darüber hinaus unterstützen auch Rechtsdienstleister, wie beispielsweise Justify, Bausparer dabei, die rechtswidrig von den Banken einbehaltenen Gebühren zurückzuerhalten.